Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vergleichen
Schutz für Eigentümer und Vermieter, wenn Dritte durch Gefahren rund um Haus oder Grundstück geschädigt werden. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr bestehender Haftpflichtschutz bereits ausreicht – und vergleichen Sie nur dann eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Brauchen Sie überhaupt eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Wer sein eigenes Haus selbst bewohnt, ist für das Haus- und Grundstücksrisiko häufig bereits über die Privathaftpflicht abgesichert. Auch bestimmte vermietete Immobilien können je nach Tarif eingeschlossen sein. Prüfen Sie deshalb immer zuerst Ihre eigene Privathaftpflicht – entscheidend sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
Selbst bewohntes Haus
→ Privathaftpflicht prüfen. Häufig ist das Risiko bereits eingeschlossen.
Haus oder Wohnung vermietet
→ Privathaftpflicht-Bedingungen prüfen. Bestimmte vermietete Immobilien können in leistungsstarken Tarifen eingeschlossen sein. Ist das konkrete Risiko nicht versichert, separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vergleichen.
Unbebautes Grundstück
→ Privathaftpflicht prüfen. Umfang und Flächengrenzen unterscheiden sich je nach Tarif.
Wohnungseigentümergemeinschaft
→ Zunächst den Versicherungsschutz der WEG prüfen. Für das gemeinschaftliche Eigentum gelten besondere Regelungen.
Ihr Risiko ist nicht versichert oder die Grenzen reichen nicht? Dann vergleichen Sie eine separate Police. Alternativ kann ein Privathaftpflicht-Tarif mit passendem Einschluss infrage kommen.
Separate Police vergleichen →Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht jetzt vergleichen
Angaben zu Immobilie und Nutzung machen – anschließend verfügbare Tarife und Leistungen vergleichen.
- 6 Versicherer + 5 Assekuradeure
- Leistungen & Beiträge direkt vergleichen
- Beratungsgrundlage transparent offengelegt
Rechner und Vermittlung: Mr-Money Makler-Bund GmbH.
Wie umfassend ist der Vergleich?
Der Vergleich berücksichtigt derzeit 6 Versicherer und 5 Assekuradeure. Er bildet damit nicht den gesamten deutschen Markt ab. Der Marktanteil der berücksichtigten Angebote ist nicht bekannt.
Direktversicherer sowie Versicherungsunternehmen, die keine Courtage zahlen oder nicht mit dem Vermittler zusammenarbeiten, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
- 6 Versicherer
- + 5 Assekuradeure
- Markt laut Programmhersteller: 60 Versicherer
Beratungsgrundlage vollständig anzeigen
Laut Mitteilung zur Beratungsgrundlage (§ 60 VVG) wurden im Produktvergleich Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtverträge von 6 Versicherern und 5 Assekuradeuren berücksichtigt. Die Empfehlung beruht damit auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl.
Nach Recherche des Vergleichsprogrammherstellers bieten 60 Versicherer entsprechende Produkte am deutschen Markt an; wegen eingeschränkter Recherchemöglichkeiten sind Abweichungen möglich. Der Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften ist nicht bekannt.
Assekuradeure entwickeln bzw. vertreiben Versicherungskonzepte, bei denen der eigentliche Risikoträger ein Versicherungsunternehmen sein kann. Die Auswahl wird deshalb getrennt angegeben: 6 Versicherer + 5 Assekuradeure.
Berücksichtigte Versicherer (6)
Zusätzlich berücksichtigte Assekuradeure (5)
Quelle: Mitteilung zur Beratungsgrundlage des Mr-Money Makler-Bundes im Rechner. Das vollständige Dokument öffnen und laden Sie direkt im Rechner über den Link oberhalb des Buttons „Berechnen“ herunter.
Prüfen Sie zunächst, ob das Immobilienrisiko bereits über Ihre Privathaftpflicht abgesichert ist. Benötigen Sie eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, zeigt Ihnen dieser Rechner die Tarife der oben genannten angebundenen Anbieter. Auch Angebote außerhalb dieses Vergleichs können interessant sein.
Wann brauchen Sie die Versicherung – und wann reicht die Privathaftpflicht?
Als Eigentümer sind Sie dafür verantwortlich, dass von Ihrem Haus oder Grundstück keine Gefahr für andere ausgeht. Ob Sie dafür eine eigene Police benötigen, hängt davon ab, wie die Immobilie genutzt wird und was Ihre Privathaftpflicht einschließt.
Häufig über die Privathaftpflicht abgedeckt
- Selbst bewohntes Einfamilienhaus
- Selbst genutzte Eigentumswohnung (Sondereigentum)
- Je nach Tarif: vermietete Einliegerwohnung oder einzelne vermietete Wohnung
- Je nach Tarif: unbebaute Grundstücke bis zu einer bestimmten Fläche
Separate Police eher prüfen
- Mehrfamilienhaus oder mehrere vermietete Einheiten
- Vermietete Gewerbeflächen
- Vermietete Objekte, die Ihr Privathaftpflicht-Tarif nicht einschließt
- Grundstücke über der Flächengrenze Ihres Tarifs
Die Einordnung ersetzt nicht den Blick in Ihre Versicherungsbedingungen. Ist Ihr Risiko nicht eingeschlossen, zeigt der Rechner passende Tarife.
Tarife vergleichen →Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Vermieter
Mit „Vermieterhaftpflicht“ ist meist der Haftpflichtschutz für Risiken aus vermietetem Haus- und Grundbesitz gemeint. Eine eigene Versicherungsart ist das nicht: Abgedeckt wird dieses Risiko in der Regel über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – oder, je nach Tarif und Objekt, bereits über die Privathaftpflicht.
Wie viele Einheiten Sie vermieten, ob Gewerbeflächen dabei sind und ob Ihr Privathaftpflicht-Tarif vermietete Objekte einschließt, entscheidet darüber, ob eine separate Police nötig ist. Im Rechner geben Sie dafür unter anderem Risikoart, Anzahl der Wohneinheiten und – falls bekannt – die Jahresbruttomiete an.
Umlagefähigkeit: Bei vermieteten Objekten können die Kosten der Haftpflichtversicherung für das Gebäude grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören (§ 2 Nr. 13 BetrKV) – sofern die mietvertraglichen Voraussetzungen für die Betriebskostenumlage erfüllt sind.
Verkehrssicherungspflichten und typische Schadenfälle
Eigentümer müssen dafür sorgen, dass von Haus, Grundstück und angrenzenden Wegen keine vermeidbaren Gefahren für andere ausgehen. Werden diese Pflichten verletzt und kommt jemand zu Schaden, drohen Schadenersatzforderungen. Typische Situationen:
Glätte und Schnee
Ein Passant stürzt auf einem nicht geräumten oder gestreuten Gehweg. Räum- und Streupflichten können per Gemeindesatzung auf Eigentümer übertragen sein.
Herabfallende Teile
Ein Dachziegel oder ein Ast fällt auf ein parkendes Auto oder verletzt eine Person.
Treppen, Wege, Geländer
Ein Besucher stolpert über eine beschädigte Stufe oder ein lockeres Geländer.
Rechtlicher Hintergrund: Neben der allgemeinen Haftung für verletzte Verkehrssicherungspflichten regelt § 836 BGB einen besonderen Fall: Löst sich ein Gebäudeteil oder stürzt ein Bauwerk ein und ist das die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung, haftet der Grundstücksbesitzer – es sei denn, er weist nach, dass er die erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
Leistungen und Ausschlüsse
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden Dritter ab, die im Zusammenhang mit dem versicherten Haus oder Grundstück entstehen. Im Rahmen der vereinbarten Bedingungen übernimmt sie:
- Prüfung der Schadenersatzforderung
- Zahlung berechtigter Ansprüche
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, auch vor Gericht
Nicht oder nicht automatisch versichert
Schäden am eigenen Gebäude
Dafür ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.
Öltank und Gewässerschäden
Tankrisiken sind je nach Tarif ausgeschlossen oder begrenzt – dafür gibt es die Gewässerschadenhaftpflicht.
Bauvorhaben
Größere Bau- oder Umbauvorhaben sind oft nur bis zu einer Bausumme eingeschlossen – darüber hinaus hilft die Bauherrenhaftpflicht.
Vorsatz
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Beitrag
Deckungssumme: Eine pauschal richtige Summe gibt es nicht. Da Personenschäden sehr teuer werden können, sollte sie ausreichend hoch gewählt werden – vergleichen Sie die Summen der angebotenen Tarife.
Selbstbeteiligung: Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Sie wirkt sich auf den Beitrag aus.
Einen festen Preis gibt es nicht. Der Beitrag richtet sich vor allem nach diesen Angaben, die Sie auch im Rechner machen:
- Eigentumsart und Risikoart
- Anzahl der Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten
- Jahresbruttomiete, falls bekannt
- Grundstücksfläche bzw. Straßenfront
- Stellplätze und freistehende Garagen
- Leerstand
- Laufzeit und Vorschäden
Der Rechner zeigt den Beitrag für Ihre konkreten Angaben.
Meinen Beitrag berechnen →Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Für das gemeinschaftliche Eigentum einer WEG gilt eine klare Regel: Nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG gehört eine angemessene Versicherung der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Prüfen Sie daher zuerst, welchen Schutz die Gemeinschaft bereits abgeschlossen hat.
Für Ihre eigene Wohnung (Sondereigentum) kommt es darauf an, ob Sie sie selbst nutzen oder vermieten – und was Ihre Privathaftpflicht dafür einschließt.
Welche Versicherung schützt was?
| Versicherung | Schützt hauptsächlich |
|---|---|
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | Ansprüche Dritter aus Gefahren rund um Haus oder Grundstück |
| Privathaftpflicht | Ansprüche Dritter im privaten Alltag – kann Haus- und Grundbesitzerrisiken je nach Tarif einschließen |
| Wohngebäudeversicherung | Das eigene Gebäude gegen vereinbarte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm |
| Bauherrenhaftpflicht | Ansprüche Dritter während eines Bauvorhabens |
| Gewässerschadenhaftpflicht | Schäden durch austretende wassergefährdende Stoffe, z. B. aus einem Öltank |
Häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Brauche ich als Eigentümer eines selbst bewohnten Hauses eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Häufig nicht. Bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern ist das Haus- und Grundstücksrisiko oft bereits über die Privathaftpflicht abgesichert. Entscheidend sind die Bedingungen Ihres Tarifs.
Brauchen Vermieter immer eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Nicht immer. Leistungsstarke Privathaftpflicht-Tarife können bestimmte vermietete Immobilien einschließen, etwa eine vermietete Einliegerwohnung oder eine einzelne vermietete Wohnung. Ist das konkrete Objekt dort nicht versichert, ist eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll.
Was ist eine Vermieterhaftpflicht?
Mit Vermieterhaftpflicht ist meist der Haftpflichtschutz für Risiken aus vermietetem Haus- und Grundbesitz gemeint. Er wird in der Regel über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder, je nach Tarif, über die Privathaftpflicht abgedeckt.
Ist ein unbebautes Grundstück über die Privathaftpflicht versichert?
Das hängt vom Tarif ab. Viele Privathaftpflicht-Tarife schließen unbebaute Grundstücke bis zu einer bestimmten Fläche ein. Die Grenzen unterscheiden sich von Tarif zu Tarif.
Was gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften?
Nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG gehört eine angemessene Versicherung der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Prüfen Sie daher zuerst den Versicherungsschutz der WEG.
Kann ich die Kosten auf Mieter umlegen?
Die Kosten der Haftpflichtversicherung für das Gebäude können nach § 2 Nr. 13 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören, sofern die mietvertraglichen Voraussetzungen für die Umlage erfüllt sind.
Was ist der Unterschied zur Wohngebäudeversicherung?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt Ansprüche Dritter ab. Die Wohngebäudeversicherung schützt das eigene Gebäude gegen vereinbarte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm.
Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Eine pauschal richtige Summe gibt es nicht. Da Personenschäden sehr teuer werden können, sollte die Deckungssumme ausreichend hoch gewählt werden. Vergleichen Sie im Rechner die Deckungssummen der angebotenen Tarife.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.
Haus und Grundstück passend absichern
Prüfen Sie zuerst Ihre Privathaftpflicht. Ist Ihr Immobilienrisiko dort nicht ausreichend eingeschlossen, vergleichen Sie anschließend die verfügbaren Tarife.

